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Gemeinde Kampen

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Zahlen und Fakten

In der Gemeinde Kampen leben derzeit 769 Einwohner. (Stand 03.04.2024). Das gesamte Gemeindegebiet umfasst eine Größe von 8,69 qkm.

Haushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2024  
 
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.04.2024  folgende Haushaltssatzung erlassen:  
 
§ 1
 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird  
 
1. Im Ergebnishaushalt mit  
 
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.590.300  
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.581.900  
einem Jahresüberschuss von 8.400  
einem Jahresfehlbetrag von 0  
 
2. Im Finanzhaushalt mit  
 
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 6.456.500  
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 6.269.100  
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 146.000  
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 319.900  
 
festgesetzt.  
 
§ 2
 
Es werden festgesetzt:  
 
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0  
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0  
3. der Höchstkredit der Kassenkredite auf 0  
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 5,33  
 
§ 3
 
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgelegt:  
 
1. Grundsteuer    
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 325  
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325  
2. Gewerbesteuer 310  
           
§ 4
           
1.) Die Teilpläne dieses Haushaltsplanes bilden ein Budget gemäß § 20 GemHVO-Doppik.  
           
2.) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen, der Zuführungen zu Rückstellungen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.  
           
3.) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen aufweist.  
           
           
§ 5
           
Folgende Sachkonten werden gemäß § 23 Abs. 1 Ziffern 3 und 4 GemHVO-Doppik im Ergebnishaushalt für übertragbar erklärt.  
           
Aufwendungen für: Produkt  
Unterhaltungsaufwendungen Alle  
Bewirtschaftungskonsten   Alle  
Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel 211  
Planungskosten für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne 511  
           
§ 6
           
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßige Auswendungen, Auszahlungen und über die eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.  
           
Kampen, den 29.04.2024   Gemeinde Kampen    
      Die Bürgermeisterin    
           
           
      Stefanie Böhm    
Haushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2024  
 
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.04.2024  folgende Haushaltssatzung erlassen:  
 
§ 1
 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird  
 
1. Im Ergebnishaushalt mit  
 
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.590.300  
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.581.900  
einem Jahresüberschuss von 8.400  
einem Jahresfehlbetrag von 0  
 
2. Im Finanzhaushalt mit  
 
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 6.456.500  
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 6.269.100  
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 146.000  
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 319.900  
 
festgesetzt.  
 
§ 2
 
Es werden festgesetzt:  
 
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0  
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0  
3. der Höchstkredit der Kassenkredite auf 0  
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 5,33  
 
§ 3
 
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgelegt:  
 
1. Grundsteuer    
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 325  
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325  
2. Gewerbesteuer 310  
           
§ 4
           
1.) Die Teilpläne dieses Haushaltsplanes bilden ein Budget gemäß § 20 GemHVO-Doppik.  
           
2.) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen, der Zuführungen zu Rückstellungen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.  
           
3.) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen aufweist.  
           
           
§ 5
           
Folgende Sachkonten werden gemäß § 23 Abs. 1 Ziffern 3 und 4 GemHVO-Doppik im Ergebnishaushalt für übertragbar erklärt.  
           
Aufwendungen für: Produkt  
Unterhaltungsaufwendungen Alle  
Bewirtschaftungskonsten   Alle  
Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel 211  
Planungskosten für Bebauungspläne und Flächennutzungspläne 511  
           
§ 6
           
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßige Auswendungen, Auszahlungen und über die eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.  
           
Kampen, den 29.04.2024   Gemeinde Kampen    
      Die Bürgermeisterin    
           
           
      Stefanie Böhm