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Gemeinde Kampen

Hauptstr. 12
25999 Kampen

Tel. 0 46 51 / 46 98 -10
Fax: 0 46 51 / 46 98 -15
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Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr

Baumschutzverordnung

Für die Gemeinde Kampen (Sylt) gibt es keine Baumschutzverordnung. Es gelten die bundesrechtlichen Regelungen für den Gehölzschnitt in Schleswig-Holstein unmittelbar. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG erklärt den Gehölzschnitt in der Zeit vom 1. Oktober bis zum letzten Tag des Februars für zulässig. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzrumtriebsplantagen sowie außerhalb gärtnerischer Nutzflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. An Knicks sowie Hecken und Gebüschen in Park- und Gartenanlagen dürfen schonende Form- und Pflegeschnitte durchgeführt werden.